Krefeld – Mauritzstraße

Das Plangebiet Mauritzstraße liegt südlich des Charlotterings im Nordosten Krefelds und ist verkehrlich gut angebunden.  Die bestehende Bebauung konzentriert sich entlang der Parkstraße und der Ringstraße (Erlenweinstraße/Mauritzstraße). Im Umfeld liegen östlich der Parkstraße gewerbliche Nutzungen (u. a. Automobilbranche, Maschinenbau, Logistik), südlich schließen Einfamilienhausgebiete an; westlich und nördlich dominieren landwirtschaftliche Flächen sowie der städtische Betriebshof zwischen Bruchweg und A57.

Aufgrund veränderter Wohnbedürfnisse wird die städtebauliche Entwicklung neu ausgerichtet:

Ziel ist die Entwicklung eines familienfreundlichen, durchmischten Wohnquartiers im Sinne „Innen- vor Außenentwicklung“ mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern, ergänzt durch einzelne Mehrfamilienhäuser und eine 4-zügige Kindertagesstätte. Ein zentrales Element ist eine großzügige, durchgehende Grünfläche von Süden nach Norden als als „grüne Mitte“. Ein attraktives Fuß- und Radwegenetz, Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie wirksamer Lärmschutz schaffen hohe Wohnqualität. 

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Besondere Herausforderungen lagen in der Integration neuer Nutzungen in ein heterogenes Umfeld sowie dem Umgang mit Verkehrslärm. Prägend sind die klare Quartiersstruktur und ein hoher Anteil öffentlich nutzbarer Freiräume. 

Offenlagebeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes 687 – Mauritzstraße / Haberlandstraße – wurde in der Zeit vom 2. Juni 2023 bis einschließlich 3. Juli 2023 öffentlich ausgelegt. 

In seiner Sitzung am 20.06.2024 hat der Rat der Stadt Krefeld über die bisher im Bebauungsplanverfahren vorgetragenen Stellungnahmen entschieden und die zweite erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 687 beschlossen.
Die zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 26.08.2024 bis einschließlich 26.09.2024 durchgeführt. Auch die Abstimmung mit den Nachbargemein-den nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte in diesem Zeitraum.

Satzungsbeschluss

Nach Empfehlung der Ausschüsse für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften sowie des Haupt- und Beschwerdeausschuss wurde im Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 03.07.2025 der Bebauungsplan Nr. 687 – Mauritzstraße / Haberlandstraße gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 687 – Mauritzstraße / Haberlandstraße – (Anlage zur Vorlage Nr. 7836/25) wurde zugestimmt.

Stadt: Krefeld
Auftraggeberin: Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft West mbH
Flächengröße: ca. 12,8 ha
Entwicklungsziel: Fortführung Bebauungsplan ab wiederholter, frühzeitiger Beteiligung, Planzeichnung, textliche Festsetzungen sowie Begründung, X-Plan konformer Bebauungsplan, Steuerung des Verfahrens und Koordinierung mit der Verwaltung sowie den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange, Vorstellung der Planung im politischen Raum
Leistungen: Grundleistungen Bebauungspan gemäß § 19 Abs. 1 und 2 bzw. Anlage 3 HOAI 2013, Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 3 HOAI 2013, Verfahrenskoordination, Steuerung des Verfahrens, Verfahrensbegleitende Leistungen