FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ soll die Erweiterung eines Industrieparks in Meckenheim möglich gemacht werden und damit das Unternehmen und die Arbeitsplätze an diesem Standort langfristig gesichert werden.

Das Plangebiet umfasst überwiegend Acker- und Brachflächen. In rund 350 m Entfernung zum Gebiet liegt das FFH-Gebiet „Waldreservat Kottenforst“, ein bedeutendes lindenreiches Stieleichen-Hainbuchenwaldgebiet sowie das Vogelschutzgebiet „Kottenforst-Waldville“, in dem unter anderem die geschützten Vogelarten Mittelspecht und Schwarzspecht vorkommen. Um sicherzustellen, dass die Schutzziele der Natura2000-Gebiete durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig.

Zunächst wurde durch eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung geprüft ob Beeinträchtigungen der Schutzziele in Betracht kommen oder im Vorfeld bereits ausgeschlossen werden können. Da die Auswirkungen der potenziellen Nährstoffeinträge durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse nicht genau ermittelt werden konnten, muss mit einer Stickstoffausbreitungsrechnung die Auswirkung abgeschätzt werden. Dies geschieht in einer vertiefenden Prüfung der Erheblichkeit. Außerdem sollte eine Störung der Spechtarten an ihren Brutplätzen durch Schallauswirkungen im Vogelschutzgebiet ausgeschlossen werden.

Durch eine Stickstoffausbreitungsrechnung konnte ermittelt werden, dass die Stickstoffemissionen durch das geplante Holzheizwerk die Grenzwerte für schädliche Auswirkungen auf die geschützten Gebiete unterschreiten und somit negative Auswirkungen auf die stickstoffempfindlichen Lebensräume des FFH-Gebiets nicht zu erwarten waren.

Mithilfe eines externen Schallgutachtens konnte die Lärmauswirkung des geplanten Betriebs genauer bestimmt werden. Da die Grenze des kritischen Schallpegels deutlich außerhalb des Schutzgebiets verläuft, waren keine erheblichen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet und seine bedeutsamen Arten zu erwarten.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der betrachteten Vorhabenplanung keine erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke des FFH-Gebiets und des Vogelschutzgebiets zu erwarten sind. Somit konnte das Vorhaben nach umfassender Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgebiete durchgeführt werden.

Stadt: Meckenheim
Auftraggeber: Stadt Meckenheim
Leistungen: Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung