FAQ – Umweltplanung
Fragen, die uns häufig im Alltag begegnen, haben wir hier zum Nachlesen zusammengestellt.
Macht ISR auch Freiraumplanung?
Nicht mehr. Bis 2021 haben wir noch freiraumplanerische Projekte begleitet. Dann haben wir gemeinsam mit Thomas Wündrich das Büro MOLA Landschaftsarchitektur gegründet, welches alle noch laufenden Projekt übernommen hat. MOLA Landschaftsarchitektur ist eine von uns unabhängige GmbH, wir sind aber noch eng verbunden und haben eine gemeinsame Bürogemeinschaft am Standort in Düsseldorf.
Macht ISR auch Umweltplanung?
Ja! Wir haben 6 festangestellte Umwelt- und Landschaftsplaner*innen und erarbeiten Umweltberichte, Artenschutzprüfungen, Landschaftspflegerische Begleitpläne und Grünordnungspläne, Landschaftsbildanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfung für Bauanträge und mehr.
Wie lange dauert eine Artenschutzprüfungen?
Die Artenschutzprüfung ist in 3 Stufen unterteilt.
Stufe 1: Vorprüfung
Stufe 2: Vertiefende Prüfung
Stufe 3: Ausnahmeprüfung
Die Artenschutzprüfung Stufe I ist eine Vorprüfung ob überhaupt artenschutzrechtliche Konfliktpotentiale bestehen. Diese kann unabhängig von der Jahreszeit erstellt werden und kann i.d.R. relativ kurzfristig innerhalb weniger Wochen erstellt werden.
Die vertiefende Untersuchung der Stufe II beinhaltet Kartierungen im Gelände. Diese sind an die Aktivitätszeiten der zu untersuchenden Arten gebunden (meist Frühjahr bis Sommer). Somit ist die Prüfung saisonabhängig und dauert i.d.R. mehrere Monate.
Sollten Sie eine vertiefende Untersuchung benötigen ist es sinnvoll diese möglichst Frühzeitig (am Besten im Sommer/Herbst) des Vorjahres anfragen, damit noch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen und Abstimmungen u. a. mit der Unteren Naturschutzbehörde vorab stattfinden können.
Die Artenschutzprüfung Stufe 3 wird durchgeführt, wenn unvermeidbare Verstöße gegen das Artenschutzrecht vorliegen und prüft, ob eine Ausnahme möglich ist.
Wie lange ist eine Artenschutzprüfung gültig?
In der Planungspraxis hat sich die Konvention durchgesetzten, dass Daten einer ökologischen Bestandserfassung bis zu einem Alter von etwa 5 Jahren als aktuell anzusehen sind. Zudem gibt es Rechtsprechungen, die eine Gültigkeit der Aussagen bei einem Alter der Daten von 6 – 7 Jahren angeben.
Bei Artenschutzprüfungen die älter als 5 Jahre sind, empfehlen wir eine Überprüfung der Bestandssituation um zu überprüfen ob sich die Habitatpotential im Gebiet verändert hat.
Wann benötige ich eine artenschutzrechtliche Prüfung?
Eine Artenschutzprüfung ist erforderlich, wenn ein Vorhaben potenziell Auswirkungen auf geschützte Tier- oder Pflanzenarten haben kann. Werden Lebensräume oder Fortpflanzungsstätten (Nester) verändert oder zerstört, ist dies ein Verstoß gegen den § 44 Bundesnaturschutzgesetz.
Eine Artenschutzprüfung ist erforderlich, wenn:
- Bäume (insb. bei Bäumen mit Höhlen) gefällt werden
- Gehölze (z.B. größere Strauchflächen) gerodet werden
- ein Gebäude abgerissen wird
- ein Gebäude saniert werden muss (z.B. im Dachbereich oder an der Fassade), Maßnahmen im Inneren ohne Eingriffe nach Außen sind unkritisch
- Bebauung von Frei- bzw. Grünflächen
- Bebauung von Brachflächen (Lebensraum für Reptilien)
- Eingriffe in Gewässer (auch größere Zierteiche)
Im Zweifel sollte frühzeitig eine fachliche Einschätzung erfolgen, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.