Bauleitplanung durch die ISR –
Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Mit ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH in Haan haben Sie für Ihre bundesweiten Projekte einen erfahrenen und verlässlichen Partner für den Bereich Bauleitplanung.
Durch die von uns begleiteten Bauleitpläne schaffen wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsgebietes. Dabei sehen wir die Potentiale von Planflächen und bringen nachhaltige, städtebauliche Entwicklungen in Einklang mit sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen. Selbstverständlich wägen wir bei der Planung alle betroffenen, öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab.
Was ist Bauleitplanung?
Im Rahmen der Bauleitplanung bereitet ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vor und leitet diese. Für Ihr individuelles Projekt stellen wir entsprechende Bauleitpläne auf, soweit dies von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erfordert wird. Dabei hat die Rechtsicherheit für uns oberste Priorität. Sie ist die Grundlage für eine erfolgreiche Projektabwicklung und somit ein entscheidender Baustein für die Investition und Realisierung von Vorhaben.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind wir für Sie mit folgenden Leistungen da:
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan im Regelverfahren
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)
- Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren (13 BauGB)
- Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB)
- Städtebauliche Satzungen (§34 / 35 BauGB)
- Projektmanagement des Planverfahrens
Sprechen Sie uns an, gerne stellen wir Ihnen relevante Referenzprojekte persönlich vor und erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Strategie wir für Ihr Vorhaben empfehlen.
Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Nummer 02129/5662090 zwecks Terminvereinbarung zur Verfügung.
Flächennutzungsplan
Ein durchdachter Flächennutzungsplan sorgt für eine nachhaltige Siedlungs- und Flächenentwicklung. In ihm stellen wir die Planungsziele für die wichtigsten Bereiche der Stadtentwicklung dar. Darin enthalten sind die zum Ausdruck gebrachten Interessen der Öffentlichkeit, der Politik und Verwaltung.
Zu den Inhalten gehören Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, Sondergebiete und Bereiche, die ab sofort bebaut oder anderweitig genutzt werden können. Auch Gebiete, die nicht bebaut werden sollen, wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen sowie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen werden dargestellt.
Bebauungsplan im Regelverfahren
Mit einem Bebauungsplan im Regelverfahren wird die Art und Weise geregelt, in der die Bebauung von Grundstücken möglich ist und welche Flächen freizuhalten sind. Unsere Bebauungspläne bestehen aus einer festsetzenden Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einem erläuternden Textdokument, der Begründung, in der Sinn und Zweck der Planung genauestens erläutert und begründet werden.
Ein Bebauungsplan dient u.a. folgenden Zielen:
- Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
- Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung
- Entwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Förderung des Klimaschutzes
- Erhaltung der städtebaulichen Gestalt sowie baukulturellen Orts- und Landschaftsbilder
- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Erfüllung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
- Erfüllung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Bevölkerung
- Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Umbau bestehender Ortsteile sowie Versorgungsbereiche
- Erfüllung der Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes
- Erfüllung der Belange des Umweltschutzes
- Erfüllung der wirtschaftlichen Belange
- Erfüllung der Belange des Hochwasserschutzes
Bebauungsplan im Regelverfahren
Mit einem Bebauungsplan im Regelverfahren wird die Art und Weise geregelt, in der die Bebauung von Grundstücken möglich ist und welche Flächen freizuhalten sind. Unsere Bebauungspläne bestehen aus einer festsetzenden Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einem erläuternden Textdokument, der Begründung, in der Sinn und Zweck der Planung genauestens erläutert und begründet werden.
Ein Bebauungsplan dient u.a. folgenden Zielen:
- Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
- Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung
- Entwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Förderung des Klimaschutzes
- Erhaltung der städtebaulichen Gestalt sowie baukulturellen Orts- und Landschaftsbilder
- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Erfüllung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
- Erfüllung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Bevölkerung
- Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Umbau bestehender Ortsteile sowie Versorgungsbereiche
- Erfüllung der Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes
- Erfüllung der Belange des Umweltschutzes
- Erfüllung der wirtschaftlichen Belange
- Erfüllung der Belange des Hochwasserschutzes
BEBAUUNGSPLAN IM VEREINFACHTEN VERFAHREN (13 BAUGB)
In manchen Fällen werden durch die Änderungen oder Ergänzungen eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wesentlich verändert. In diesem Fall kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG (§13A BAUGB)
Geht es um die Wiedernutzbarmachung von Flächen oder eine Nachverdichtung, kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung ebenfalls im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Gerne informieren wir Sie detailliert über alle erforderlichen Kriterien und erörtern Ihre individuellen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.
STÄDTEBAULICHE SATZUNGEN (§34 / 35 BAUGB)
Während Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zur Bauleitplanung zählen, fallen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Erhaltungssatzung unter das besondere Städtebaurecht. Als starker Partner unterstützen wir Gemeinden und Kommunen dabei, ihre Planungshoheit zukunftsweisend auszurichten.
PROJEKTMANAGER IM PLANVERFAHREN
Gemäß § 4b BauGB übernehmen wir insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach den §§ 2a - 4a BauGB. Wir begleiten, koordinieren und führen für Sie professionell Öffentlichkeits- , Behörden-, Fachämter- und Trägerbeteiligungen durch.
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN (§ 12 BAUGB)
Eine Sonderform des Bebauungsplans ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Er greift, wenn es sich um die Umsetzung konkret und detailliert umrissener Projekte durch einen Investor handelt. Wir erarbeiten für den Vorhabenträger die städtebauliche Planung sowie die Kalkulation der Planungs- und Erschließungskosten. Gerne erläutern wir Ihnen unser Vorgehen persönlich und zeigen Ihnen auf, wie Ihr Projekt von unserer Erfahrung profitieren kann.
Offenlagebeschluss Stadt Brühl – Wohngebiet „Kaiserstraße/westlich Auguste-Viktoria-Straße“
Brühl
Satzungsbeschluss – „Vennhof“ Gemeinde Roetgen
Roetgen
Offenlagebeschluss – Gewerbegebiet Zur Fliethe/Fortunastraße
Wülfrath
Offenlagebeschluss Gemeinde Rheurdt – Burgweg
Rheudt
Fürstenfeldbruck – Am Krebsenbach Nord
Fürstenfeldbruck
Düsseldorf, Golzheim – Hans-Böckler-Straße
Düsseldorf
Energie Campus Wesseling
Wesseling
Beschluss „Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“, Leverkusen
Bonn
Wimmersberg – Düsselterrassen
Erkrath
„Georg-Fischer-Straße“
Mettmann
„Damiansweg“
Köln
Lidl Düsseldorfer Straße
Haan
„Drinhausen-Süd“
Übach-Palenberg
Bebauungsplan „Ulmer Höh Nordteil“
Düsseldorf
Bebauungsplan Mercator-Quartier
Duisburg
Bebauungsplan Friedrichstraße / Sachsenstraße
Essen
Bauleitplanung ehemalige Eiderkaserne
Rendsburg
Bebauungsplan Schalker Verein West
Gelsenkirchen
Bauleitplanung „Lönsquartier“
Stadt Bergisch-Gladbach
Bebauungsplan DenHam
Krefeld
Bauleitplanung Designer Outlet Center
Remscheid
Bauleitplanung „Holthausen – Nord“
Übach-Palenberg
Bauleitplanung Glasmacherviertel
Düsseldorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Theodorstraße
Düsseldorf
Bebauungsplan Evang. Klinikum
Duisburg
Bebauungsplan Klosterstraße
Düsseldorf
Bebauungsplan Rather See (VBP)
Köln
Gestaltungssatzung
Euskirchen
ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH übernimmt Bauleitplanung
Kontaktieren Sie das Team von ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH in Haan, um ein individuelles Angebot für die Bauleitplanung anzufragen. Sie erreichen unser Team unter der Telefonnummer 02129/ 5662090. Gerne können Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular verwenden.