54. Regionalplanänderung

Bezirksregierung Düsseldorf
Die Flächenreserven für Wohnbauflächen waren im Stadtgebiet von Monheim am Rhein und Langenfeld weitgehend erschöpft. Daher wurden neue Entwicklungsflächen zu gesucht. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde mit der 54. Änderung des Regionalplans des Regierungsbezirks Düsseldorf die Darstellung als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich zu einer Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich von insgesamt vier Flächen in den Städten Monheim am Rhein und Langenfeld vollzogen. Damit konnte in den betreffenden Städten die Siedlungsflächenentwicklung optimiert und eine flächensparende, langfristig regional tragbare Lösung entwickeln werden.

Nach Abschluss der 54. Änderung des Regionalplans konnte der Flächennutzungsplan der Stadt Monheim geändert werden. Auch die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der nachfolgende Bebauungsplan wurden durch ISR in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitet.

Stadt
Monheim am Rhein, Langenfeld
Auftraggeber
Stadt Monheim am Rhein und Stadt Langenfeld
Flächengröße
139 ha
Entwicklungsziel
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Leistungen
Entwicklungskonzept, städtebauliche Analyse, Regionalplanänderung

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