Für den Abriss eines ehemaligen Glashüttengebäudes in Kerpen-Sindorf war im Vorfeld die Erstellung einer Artenschutzprüfung erforderlich. Diese sollte überprüfen, ob durch den geplanten Abriss mögliche Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten entstehen könnten.
Im Rahmen der ersten Ortsbegehung konnten durch ISR Spuren von Schleiereulen sowie mögliche Quartiersstandorte für Fledermäuse erfasst werden. Mithilfe von Horchboxen und einem Ultraschall-Detektors wurden in den Hallen vertiefende faunistische Erfassungen von Fledermäusen durchgeführt, wobei vor allem Zwergfledermäuse erfasst wurden. Durch gezielte Untersuchungen möglicher Niststandorte, abendliche Ausflugkontrollen sowie den Einsatz einer Wildtierkamera wurde zudem ein Nistplatz von Schleiereulen identifiziert. Darüber hinaus wurde ein Turmfalkenpärchen in den Hallen nachgewiesen.
Die Abbrucharbeiten wurden mit ökologischer Baubegleitung durch ISR außerhalb der Vogelbrutzeiten durchgeführt. Die Nisthöhlen der Eulen wurden verschlossen, nachdem die Brut und Jungenaufzucht beendet war. Ein Ausgleich der Quartiers- und Nistplätze erfolgte in unmittelbarer Nähe zum Gebäude. Die Turmfalkennisthöhle wurde bereits im darauffolgenden Frühjahr angenommen.
Durch diese Maßnahmen konnte ausgeschlossen werden, dass gebäudebewohnende Arten durch die Abbrucharbeiten gefährdet werden.