Nach Verlagerung der Justizvollzugsanstalt 2012 von Düsseldorf nach Ratingen eröffnete sich die Chance, die Flächen unter Einbeziehung weiterer, unmittelbar angrenzender Flächen neu zu entwickeln. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen. Für den südlichen Masterplanbereich wurde ein eigenständiges Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 01/010 durchgeführt. Für die zuvor gewerblich genutzten bzw. in Teilen brachliegenden Flächen mit prägendem Altbaumbestand wurden die o.g. Umweltgutachten und Grünordnungspläne erarbeitet.
Der Grünordnungsplan (GOP III) dient der Prüfung und Darstellung von ökologischen und grünordnerischen Belangen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Der Schwerpunkt des GOP III liegt auf dem Herauskristallisieren von grünordnerische Festsetzungen (Pflanzbindungen und -gebote, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Vorgaben für Tiefgaragen-, Dach- und Fassadenbegrünungen), die durch Aufnahme in den Bebauungsplan Rechtskraft erlangen sollen. Die artenschutz-rechtlichen Belange auf Ebene der Bauleitplanung wurden durch eine Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) behandelt.