ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH

Bauleitplanung und
Regionalplanung

Ihre Expert*innen für
planungssicheres Bauen!

Was definiert die Bauleitplanung?

Pläne auf der Grundlage des Baugesetzbuches.

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Raumplanung, das die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flächen in einem bestimmten Gebiet festlegt. Sie umfasst die Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die als rechtliche Grundlagen für die Entwicklung von städtischen und ländlichen Gebieten dienen.

Es ist wichtig Freiheit zu geben, um die Zukunft neu zu denken!

Maren Wichardt
Geschäftsführerin

Das ISR-Bauleitplanungsteam

Erfahrung trifft Kompetenz: Unser Team für Ihre Planung.

Bauleitplanung ist die traditionelle Kerndisziplin bei ISR. Das Bauleitplanungsteam ist daher auch das größte Team in unserem Unternehmen.

Unser Bauleitplanungsteam besteht aus  erfahrenen Fachpersonen mit fundierter Ausbildung in den Disziplinen Architektur, Stadtplanung, Raumordnung und Planungsrecht. Ständige Fortbildungen in Kombination mit langjähriger Projekterfahrung sorgen für Kompetenz und Souveränität.

Wir sorgen dafür, dass Ideen umgesetzt werden können. Dafür vermitteln wir gekonnt zwischen allen Belangen. So entstehen Entscheidungen, die getragen werden.

BLP 3

Unsere Handlungsprinzipien:

  • Ortsspezifisch planen
  • Komplexität übersetzen
  • Impulse geben – Wandel ermöglichen
  • Städte gemeinsam denken
  • Verbindlichkeit schaffen

Unsere Einsatzbereiche im Überblick

Von der Grundlagenanalyse bis zur Umsetzung begleiten wir Sie bedarfsgerecht auf allen Ebenen.

Bebauungsplan im Regelverfahren

Angebotsbebauungspläne als Verfahrensgrundlage.

Der Bebauungsplan nach § 2 BauGB ist das traditionelle Instrument in der Bauleitplanung. Die Bezeichnung Angebotsbebauungsplan beschreibt seine Funktion als rechtlicher Rahmen für zukünftig mögliche Entwicklungen – ohne Verpflichtung für eine Umsetzung.

Im Normalverfahren verläuft der Bebauungsplan das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange und mit einer Offenlage.

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet unterstützt ISR Sie gerne bei der Aufstellung Ihres Angebotsbebauungsplans.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
(§ 12 BauGB)

Das fertige Konzept in die Umsetzung bringen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft das Baurecht für ein ganz bestimmtes Vorhaben. Er besteht aus zwei Planteilen: Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP). In dem dazu gehörenden Durchführungsvertrag vereinbart der Vorhabenträger mit der jeweiligen Gemeinde, in welcher Zeit das im VEP abgebildete Vorhaben umgesetzt werden muss. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normal- bzw. Regelverfahren durchgeführt.

Seit der Einführung im Jahr 1998 ist ISR als zuverlässiger Begleiter in diesen Verfahren tätig – gerne auch für Sie!

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren

für Planungen mit geringer Regelungs- und Eingriffstiefe.

Grundgedanke des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ist es, diese Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Unterschied zum Regelverfahren entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und zum Verfassen eines Umweltberichts. Zudem kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieses Verfahrens ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder dass sich der Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

ISR prüft, ob das Verfahren auf Ihr Projekt anwendbar ist und begleitet Sie bei der zielsicheren Durchführung.

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)

Ziele klären, bevor es losgeht.

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB richtet sich speziell auf Bebauungspläne der Innenentwicklung und dient der Aktivierung innerörtlicher Potenziale, etwa durch Reaktivierung, Nachverdichtung oder Umnutzung bereits baulich geprägter Flächen. Wie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB entfällt im beschleunigten Verfahren die Pflicht zu Umweltprüfung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Naturschutzrechtliche Eingriffe gelten im Sinne des BauGB als ausgeglichen.

ISR berät Sie auf Grundlage fundierter Erfahrung zur Einordnung Ihres Vorhabens und begleitet Sie durch den gesamten Verfahrensablauf.

Städtebauliche Satzungen (§ 34/35 BauGB)

Fundierte Grundlagen schaffen.

Neben Bebauungsplänen können die Gemeinden auch städtebauliche Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB (sogenannte Innenbereichssatzungen) erlassen, die Regelungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken beinhalten.

Hierzu gehört nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme und Analyse die Flächenfestlegung, die Begründung und die Satzungsformulierung.

ISR begleitet Gemeinden bei der Umsetzung und Aufstellung solcher Satzungen.

Projektmanagement im Planverfahren

Prozesssteuerung, die alle mitnimmt.

Das Projektmanagement im Planverfahren umfasst die ganzheitliche Bearbeitung und Steuerung aller fachlichen, organisatorischen und verfahrensbezogenen Anforderungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen – von der ersten Abstimmung bis zum rechtskräftigen Bebauungsplan. Wir koordinieren Zeitpläne, Verfahrensschritte, Akteur*innen sowie alle erforderlichen Unterlagen.

So schaffen wir einen transparenten Rahmen und Planungssicherheit für Ihr Vorhaben.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. ISR koordiniert Ihren Prozess von der ersten Idee bis zur Umsetzung.

Flächennutzungsplan

Grundlage einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet als vorbereitender Bauleitplan die strategische Grundlage für die räumliche Entwicklung einer Gemeinde. Er zeigt auf, wie sich das Gemeindegebiet langfristig nutzen lässt, von Wohn- und Gewerbeflächen über Grün- und Freiraumstrukturen bis hin zu Verkehrs- und Versorgungsflächen.

Damit schafft der FNP Planungssicherheit für Verwaltung, Politik, Investoren und Bürger*innen. Der FNP hat keine direkte Außenwirkung, ist aber für Behörden verbindlich. Bei einem abweichenden Vorhaben besteht die Möglichkeit, den FNP auch im Parallelverfahren zum Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan anzupassen.

Ob Neuaufstellung, Anpassung oder Fortschreibung – für alle Belange unterstützt ISR mit fachlicher Expertise!

Planerische Beurteilungen

Detaillierte Prüfung der Ausgangslage.

Häufig werden die planerischen Rahmenbedingungen durch Bauherren unterschätzt oder zu spät erkannt, was zu Verzögerungen im Planungsprozess und zu Umwegen in der Planung führt.

ISR erstellt auf der Basis einer Grundlagenstudie eine fundierte planerische Beurteilung, um eine praxisnahe und zielführende Vorgehensweise im Sinne der Entwicklung eines Plangebietes zu gewährleisten.

Schaffen Sie vor Beginn Ihres Verfahrens Klarheit und erkennen vorab vermeidbare Risiken – ISR hilft dabei!

Abwägungsverfahren

Öffentliche und private Interessen gerecht und nachvollziehbar berücksichtigen.

Das Abwägungsverfahren ist ein zentrales Instrument zum Ausgleich der zahlreichen, häufig gegenteiligen, Belange. Das zweistufige Verfahren nach BauGB ermöglicht neben der Partizipation der Öffentlichkeit auch die Vermeidung von Konflikten in späteren Planungs- oder Umsetzungsphasen.

ISR übernimmt die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung sowie anschließend die Aufarbeitung, Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Inhalte, sodass Sie Ihr Vorhaben mit einer rechtssicheren und transparenten Abwägung der Belange durchführen können.

ISR begleitet Sie umfassend im gesamten Prozess – transparent und auf Augenhöhe.

X-Plan-konforme Digitalisierung
von Bebauungsplänen

Planung digital zugänglich machen.

Im Zuge der Digitalisierung hat die Bundesregierung ein standardisiertes Verfahren eingeführt, das es Bürger*innen sowie Investor*innen ermöglichen soll Bebauungspläne online einsehen und auswerten zu können. Städte und Gemeinden sind daher verpflichtet diese Unterlagen zusätzlich zur bisherigen auch in einer vereinheitlichten Form anzufordern die dann auf den Internetportalen hochgeladen werden kann. Dort besteht dann für die Öffentlichkeit die Möglichkeit per Klick Informationen abrufen zu können.

ISR blickt bereits auf viele Jahre Erfahrung in der Anwendung zurück und ist im regen Austausch mit der Leitstelle X-Planung und weiteren Akteur*innen, wie Städten und Gemeinden.

Vereinfachen Sie Ihre Prozesse dank digitaler Möglichkeiten – ISR übernimmt für Sie!

BLP 1

Wir sind Teil der Rahmenvertragsinitiative!

für die X-Plan-konforme Digitalisierung
von rechtssicheren Bebauungsplänen

  • Unterstützungsangebot des Landes NRW
    für Städte und Gemeinden
  • direkte Beauftragung ohne aufwändige Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
  • unmittelbar, schnell und rechtssicher

Bauleitplanung in der Praxis

Konkrete Beispiele für erfolgreich umgesetzte Planvorhaben

BLP 5

Bauleitplanung mit ISR starten

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