Artenschutzprüfungen Wohnquartiersentwicklung Langenfeld
Im Rahmen eines Bauvorhabens in Langenfeld bedurfte es einer Artenschutzprüfung, mit der ISR beauftragt wurde. Am Siedlungsrand soll auf einer Fläche, die durch Wohnbebauung, Kleingärten und weitere Grünstrukturen geprägt ist, ein Wohnquartier geplant werden. Neben Ein- als auch Mehrfamilienhäusern sollen eine Kita, Quartiersplätze und ein Regenversickerungsbecken geschaffen werden. Für das Vorhaben ist der Rückbau eines Teils der Bestandsbebauung und die Überbauung von Grünflächen und Gärten vorgesehen. Um bei solchen Eingriffen eine Übertretung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern, bedarf es einer Artenschutzprüfung:

Neben dem Plangebiet selbst spielt dabei auch das direkte Umfeld und die Einwirkungen der Planung auf dieses eine Rolle. Hierbei wurden die Wirkfaktoren der Planung und des Bauprozesses betrachtet. Bei einem Ortstermin wurden die vorkommenden Habitatstrukturen kartiert und bereits auf Spuren und Sichtungen von planungsrelevanten Tierarten geachtet. Anschließend wurde eine Liste mit potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten erstellt. Hierfür wurden Informationen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK), örtlichen Experten und Online-Plattformen zur Sichtungsmeldung zusammengeführt. Ein Großteil der Arten konnte anhand eines Mangels notwendiger Habitatstrukturen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Aufgrund geeigneter Habitate konnte das Vorkommen der planungsrelevanten Arten Sperber, Waldohreule und Girlitz nicht ausgeschlossen werden. Auch das Vorkommen gebäudebewohnender Fledermausarten war nicht auszuschließen. Zusätzlich wurde das Plangebiet von Amphibien für Wanderbewegungen genutzt und weist ein Laichgewässer auf, das in der Vergangenheit hohe Populationszahlen aufwies. Für die Artengruppen Vögel, Säugetiere und Amphibien war deshalb eine vertiefende Artenschutzprüfung notwendig.

Bei der vertiefenden Artenschutzprüfung der Stufe II wurden die planungsrelevanten Arten in dem Gebiet kartiert, die zuvor nicht ausgeschlossen werden konnten.
Für die Vögel fanden morgendliche und nächtliche Kartierungen statt sowie eine Kontrolle des Baumbestandes im unbelaubten Zustand auf das Vorkommen von Bruthöhlen und Nestern. Die Fledermauskartierung fand durch Begehungen mit einem Rufdetektor und Langzeitaufnahmen mittels Horchboxen statt. Zur Ermittlung des Amphibienbestandes wurden Kartierungstermine während der Wanderzeiten im Frühjahr durchgeführt. Hierfür wurden Amphibienzäune aufgestellt, die regelmäßig kontrolliert wurden.
Stadt: Langenfeld
Auftraggeber: Paeschke GmbH
Leistungen: Artenschutzprüfung Stufe I und II
Im letzten Schritt wurden Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt, welche verhindern, dass Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei der Ausführung der Planung ausgelöst werden.

