Bedburg – Interkommunales Gewerbegebiet
Die Städte Bedburg, Elsdorf und Bergheim haben ihre Bereitschaft zur interkommunalen Entwicklung bekundet und planen unter dem Titel „BEB 61“ (dieser setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Partnerstädte und der Zahl der angrenzenden Bundesautobahn zusammen) die gemeinsame Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes. Die Auswahl des Standorts in der Belegenheit der Stadt Bedburg erfolgte auf Basis des im Jahr 2011 entwickelten regionalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts und der auf dieser Grundlage vorgelegten Flächenbewertung, in der neben umweltrelevanten Themen vor allem die zeitliche Perspektive zur Verfügbarkeit und die Erschließungsmöglichkeiten berücksichtigt wurden.
Die 33. Änderung des Regionalplans und der Planentwurf für die Neuaufstellung des Regionalplans stellen die betreffenden Flächen der Stadt Bedburg als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung mit zweckgebundener überregionaler Bedeutung (GIBplus) im Übergang zum Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dar. In der 6. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln konnte am 10. Dezember 2021 der Feststellungsbeschluss für die 33. Änderung des Regionalplans „Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebundene überregionale gewerbliche und industrielle Nutzungen GIBplus, Stadt Bedburg“ gefasst werden.

Im Bauleitplanverfahren sind daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Strukturbrüchen im Rheinischen Revier zu schaffen. Ziel der Planung ist ein differenziertes Flächenangebot, das sich unter Berücksichtigung der Schutzansprüche umliegender Nutzungen auch an verkehrs-, flächen-, vor allem aber arbeitsplatzintensive Betriebe richtet. Die Stadt Bedburg erwartet mit der vorliegenden Planung insbesondere vor dem Hintergrund der interkommunalen Bedeutung der Flächen wichtige Impulse für die im Umbruch befindliche Wirtschaft in der Planungsregion. Mit den bereits auf Ebene der 33. Regionalplanänderung formulierten Standortanforderungen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Teilregion für die Zukunft gesichert werden.
Stadt: Bedburg
Auftraggeberin: Stadt Bedburg
Flächengröße: ca. 42 ha
Entwicklungsziel: Interkommunales Gewerbegebiet
Leistungen: Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan, Verfahrenskoordination
Mit der verbindlichen Bauleitplanung der Stadt Bedburg können nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die mit der 33. Änderung des Regionalplans kurzfristig verfügbaren Flächen im Rahmen einer interkommunalen Gesamtstrategie zu entwickeln.
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/ Pütz – Interkommunales Gewerbegebiet zwischen der AS Bedburg der BAB 61 und dem Ortsteil Pütz. Das Verfahren erfolgt nach den Vorgaben der § 2a, § 3 und § 4 BauGB.
Offenlagebeschluss
Der Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 2. November 2021 gefasst. Nach ortsüblicher Bekanntmachung am 9. November 2021 hat der Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 17.11.2021 bis 17.12.2021 einschließlich öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. November 2021 gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet, Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 10.11.2021 bis 17.12.2021 eingeholt.
Im Zuge der Offenlage und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden Änderungen an dem Bebauungsplan vorgenommen.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 den Beschluss zur Einleitung einer erneuten Offenlage des Bebauungsplans nach § 4a Abs. 3 BauGB gefasst und in der Zeit vom 07.04.2022 bis einschließlich 06.05.2022 durchgeführt.
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Interkommunales Gewerbegebiet zwischen der AS Bedburg der BAB 61 und dem Ortsteil Pütz“ im Sinne des § 6 Abs. 1 BauGB festgestellt und in der Sitzung am 21.06.2022 den Bebauungsplan Nr. 1/Pütz „Interkommunales Gewerbegebiet zwischen der AS Bedburg, der BAB61 und dem Ortsteil Pütz“ als Satzung beschlossen.

