Ökologische Baubegleitung ehemaliges Hutchinson-Areal Aachen

Auf dem ehemaligen Hutchinson-Betriebsgelände (Hersteller von Gummidichtungen) in Aachen soll ein neues urbanes gemischtes Quartier entstehen. Für den Abriss der alten Fabrikgebäude und die Rodung von Gehölzen wurde ISR mit einer Artenschutzprüfung beauftragt.

Der Gebäudekomplex des ehemaligen Hutchinsonbetriebs bestand aus mehreren Produktions- und Lagerhallen sowie Büroräumen. Der überwiegende Teil der Gebäude stammt aus den 1960er Jahren. In den Dachbereichen einiger Gebäude befanden sich unterhalb von Metallverkleidungen Spalten, die als Außenverstecke für Fledermäuse oder als Nistmöglichkeiten für Kleinvögel dienen können. Bei einigen Fabrikhallen waren Einflugmöglichkeiten Form von offenen und zerbrochenen Fenstern vorhanden. Potenzielle Hangplätze für Fledermäuse waren aufgrund fehlender Spalten und glatter Strukturen in den Innenräumen nicht vorhanden. Es wurden Hinweise auf Straßentauben (Kotreste, Eier) gefunden. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Gebäudebrüter wurde jedoch ausgeschlossen.

Im Plangebiet befanden sich am südlichen Rand zudem kleinere Gehölzbestände aus Sträuchern und Bäumen mit geringem bis mittlerem Stammumfang. Auf einer Grünfläche wiesen zwei Bäume, ein Pflaumenbaum und eine Birke, jeweils kleinere Ast- bzw. Faulhöhlen auf.

Im Ergebnis der Artenschutzprüfung wurde, um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu verhindern, eine ökologische Baubegleitung, insbesondere für die Entfernung von Dachverkleidungen vor Abriss sowie eine fachgutachterliche Kontrolle der Bäume mit nachgewiesenen Höhlen vor Rodung als notwendig erachtet.

Stadt: Aachen
Auftraggeber: ecoPARK Business Park Aachen GmbH
Leistungen: Bauleitplanung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung erfolgte im Oktober 2023 außerhalb der Wochenstuben- und außerhalb der Winterquartierszeiten der Fledermäuse sowie außerhalb der Vogelbrutzeiten.

Zunächst wurden die Gebäude abgegangen und ausgeleuchtet und auf Vögel hin abgesucht. Es wurden nur vereinzelt Straßentauben angetroffen. Diese würden bei Abrissbeginn, welcher im unmittelbaren Anschluss geplant war, sofort vergrämt.

Als Vermeidungsmaßnahme wurden die äußeren Dachverkleidungen mit potenziellen Fledermausquartieren unter Einsatz eines Hubsteigers Stück für Stück manuell entfernt bzw. so hochgebogen, dass keine Spalten mehr vorhanden waren. Vor der Entfernung wurden die Bereiche mit Taschenlampe untersucht. Es wurden keine Fledermäuse und auch keine Hinweise auf Quartiere, wie Kot- oder Fraßspuren, nachgewiesen.

Da auch eine Rodung der Gehölzbestände im Winter geplant war, erfolgte zudem eine Inspektion der Astlöcher mit Taschenlampe und Endoskopkamera. Während der Untersuchung konnten keine Fledermäuse oder andere planungsrelevante Arten in den Hohlräumen nachgewiesen werden. Es konnten auch keine Hinweise auf Quartiere wie Kot- oder Fraßspuren festgestellt werden.

Nach der Inspektion der Bäume und dem Ausschluss von Vorkommen planungsrelevanter Arten wurden die Höhlen jeweils mit einer Folie verschlossen, um bis zur Rodung eine nachträgliche Nutzung der Hohlräume als Winterquartier durch Fledermäuse zu verhindern. Die Folien wurden so angebracht, dass für Kleintiere, die ggf. übersehen wurden, die Möglichkeit besteht, die Hohlräume nach unten hin zu verlassen. Den geplanten Rodungsarbeiten standen nach Verschluss der Hohlräume keine artenschutzrechtlichen Belange mehr entgegen.