Rheurdt – Wohnentwicklung Burgweg
Ziel der vorliegenden Planung ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Burgweg 8a in Rheurdt. Das neue Gebäude wird an etwa gleicher Stelle wie das bestehende Haus errichtet und trägt zur Sicherung und Aufwertung der wohnbaulichen Nutzung der Fläche bei.
Da das Grundstück sowie die benachbarten Wohnhäuser Nr. 10, 12 und 14 derzeit nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden können, wird die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteilt. Auch die bestehenden Nachbarhäuser sind nach dieser Regelung errichtet worden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen und die angrenzenden Grundstücke planungsrechtlich zu sichern, plant die Gemeinde Rheurdt die Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Stadt: Rheurdt
Auftraggeberin: agaSAAT GmbH
Flächengröße: ca. 0,48 ha
Entwicklungsziel: wohnbauliche Entwicklung
Leistungen: Beratung, Verfahrenskoordination
Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Rheurdt hat in seiner Sitzung am 24.02.2025 gemäß § 10 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die Satzung der Gemeinde Rheurdt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Burgweg- beschlossen.