Bebauungsplan „Am Hermannsberg-West“, Groß-Gerau

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung vom 03.02.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Gerau den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Rahmenplanung als Grundlage des Bebauungsplans sowie Begründung, Bodengutachten (Vorerkundung), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Klimagutachten und die Machbarkeitsstudie können in der Zeit vom Donnerstag, den 02. April 2026 bis einschließlich Montag, den 11. Mai 2026 eingesehen werden:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum gefassten Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung beim Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau, Stadthaus, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau, E-Mail: gross-gerau@isr-planung.deschriftlich und mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Eine Eingabe per E-Mail, Telefax o. ä. ist ebenso zulässig.

Eine Einsicht vor Ort beim Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau in Zimmer 2.12 (2. Obergeschoss) während der folgenden allgemeinen Dienststunden ist ebenfalls möglich:

montags bis mittwochs: von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags: von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
freitags: von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei Einsicht vor Ort, wird um vorherige Terminvereinbarung über die E-Mailadresse bauleitplanung@gross-gerau.de gebeten.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Kreisstadt Groß-Gerau Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Kreisstadt Groß-Gerau um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Kreisstadt Groß-Gerau die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.