„Bauturbo“ §246e BauGB – Mut zum Tempo, aber mit Haltung
Der „Bauturbo“ steht für beschleunigtes, aber verantwortungsvolles Planen und Bauen. Schnellere Genehmigungen, abgestimmte Verfahren und frühzeitige Beteiligung können Projekte effizienter machen. Doch Tempo allein schafft keine Qualität. Erst klare Werte, Vertrauen in Fachlichkeit und Baukultur als Haltung geben dem Prozess Richtung und Halt. Die neuen gesetzlichen Spielräume (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e BauGB) eröffnen Chancen für zügigen Wohnungsbau, verlangen aber ebenso klare Zuständigkeiten, politische Unterstützung und städtebauliche Zielsetzungen. Planung muss schnell und zugleich qualitätsvoll sein – mit Blick auf Umwelt, soziale Ausgewogenheit, Klimaanpassung und zukunftsfähige Mobilität.
Braucht es noch immer Bebauungspläne?
Rechtssicherheit ist der Schlüssel zur Umsetzung.
Bauturbo hin oder her. Meistens lässt sich ein Vorhaben nicht umsetzen ohne eine Rechtsgrundlage, die die Städte und Gemeinden für ihre Genehmigung heranziehen können.
Durch den Bauturbo wurde die Möglichkeit der Baugenehmigung für dringend benötigten Wohnraum erheblich erweitert. In diesen Fällen muss dadurch tatsächlich kein Bebauungsplan mehr aufgestellt werden.
Unser Ansatz: Beschleunigung gelingt durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, iterative Prozesse, kurze Planungszyklen und transparente Abstimmungen. Wir verbinden Tempo mit Haltung, Vertrauen und Baukultur – für nachhaltige Stadtentwicklung trotz (oder gerade wegen) beschleunigter Verfahren.
Wir beraten Sie gerne bei der Frage, ob ein Bebauungsplan erforderlich ist oder nicht.
Nach wie vor lassen sich größere Vorhaben oder Vorhaben, die nicht dringend benötigtem Wohnraum dienen, nur mit einem entsprechenden Bebauungsplan umsetzen. Das Verfahren soll dazu dienen, Konflikte zu erkennen und Maßnahmen zur Konfliktlösung zu sichern.