Aufstellungsbeschluss in Korschenbroich

Korschenbroich Bereits am 11.12.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30/40 „Südliche Hauptstraße“ mit dem Ziel einer neuen städtebaulichen Entwicklung beschlossen. 10 Jahre später wird diese Zielsetzung noch immer verfolgt und der Beschluss zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde am 18.08.2022 gefasst.
Für das Plangebiet ist eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Entwicklung vorgesehen, die sich an die architektonischen und stadtprägenden Merkmale des Ortsteils Glehn orientiert. In dem allgemeinen Wohngebiet sollen 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen entstehen, die ein generationsübergreifendes Zusammenleben sowie gegebenenfalls gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss ermöglichen. Der Innenbereich des Plangebietes soll durch die geplante Tiefgarage von Autos freigehalten werden, sodass Grün- und Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen und den Zielen der nachhaltigen Innenentwicklung Rechnung getragen wird.

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