ÜBACH-PALENBERG Am 21.01.2021 wurde durch den Ausschuss für Bauen und Ordnung sowie am 28.01.2021 durch den Rat der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 71 gefasst. Die öffentliche Auslegung soll im Zeitraum vom 16.02. bis 17.03.2021 erfolgen.
Die vollzogene städtebauliche Entwicklung und die Zielsetzungen der Stadt Übach-Palenberg für das Plangebiet entsprechen überwiegend und insbesondere im Bereich der Straße Am Wasserturm südlich der Einmündung in die Carlstraße nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71. Dieser setzt überwiegend Flächen zur Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (= Gewerbegebiete) fest. Das Plangebiet ist im Bestand jedoch überwiegend durch Einzelhandelsnutzungen (mehrere, teils großflächige Einzelhandelsbetriebe) geprägt. Die tatsächlich vorhandene Art der baulichen Nutzung weicht im überwiegenden Teil somit von der planungsrechtlich zulässigen Art der Nutzung als Gewerbegebiet erheblich ab. Somit widerspricht die Gewerbegebietsfestsetzung für diesen Bereich der vorzufindenden Nutzungsstruktur aufgrund des angesiedelten Einkaufszentrums sowie dem Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben im Bebauungsplan Nr. 71.
Die angesiedelten Einzelhandelsnutzungen schließen für das Plangebiet aufgrund der dargestellten Entwicklungen die Regelungs- und Durchsetzungswirkung der Festsetzung eines Gewerbegebietes weitgehend aus, sodass für den Bebauungsplan der Verlust der Fähigkeit zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung festzustellen ist.