HILDEN Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67C „Itterstraße/Neustraße“ beschlossen. Aufgrund der innerstädtischen Standortqualitäten des Plangebietes sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im Hildener Zentrum vorbereitet werden. Das derzeit überwiegend gewerblich genutzte Plangebiet liegt in fußläufiger Nähe zum Bahnhof Hilden, zur Innenstadt sowie unmittelbar am Stadtpark und des Itterbachs.
Als Maßnahme der Innenentwicklung stellt der Standort einen wichtigen Baustein in der wohnbaulichen Stadtentwicklung der Stadt Hilden dar. Daher betreut ISR mit der Stadt Hilden parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist ein städtebaulicher Entwurf als Grundlage des Bebauungsplanes, der qualitätvoll die Lagegunst des Areals würdigt und den umliegenden Bestand städtebaulich sinnvoll integriert.
Das ISR-Team ist gespannt auf das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens und auf dessen Umsetzung im Bebauungsplanverfahren!