Pulheim – Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 155

PULHEIM Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung vom 05. Juni 2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 155 Pulheim – „Wohnhöfe Oppelner Straße“ gefasst.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,5 Hektar. Derzeit befindet sich dort eine in die Jahre gekommene Zeilenbebauung aus den 1960er Jahren, die verkehrlich übererschlossen ist. Das Gebiet bildet einen großen Teil des rechtsverbindlichen Durchführungsplanes „A, C u. D“ Nr. 3 der Gemeinde Pulheim „ESCHER STRASSE“ aus dem Jahr 1959. Die bestehende Bebauung besteht aus 156 Wohneinheiten, die von großen Stellplatzbereichen und Garagen geprägt sind. Aufgrund der geringen Grundstücksausnutzung gibt es große, mindergenutzte Freiflächen, die den heutigen Anforderungen an moderne Wohnungen nicht mehr entsprechen.

Der Bebauungsplan zielt auf eine Nachverdichtung mit etwa 230 neuen Wohneinheiten ab, die durch qualifizierte Freiräume und die Erhaltung von Bäumen ergänzt werden sollen. Das Projekt „Wohnhöfe Oppelner Straße“ sieht eine umfassende Revitalisierung und Neustrukturierung vor, um neuen Wohnraum zu schaffen und das Wohnumfeld zu einem autoarmen Viertel mit neuen Freiraumqualitäten aufzuwerten.

Das städtebauliche Konzept umfasst den Rückbau von Erschließungsstraßen und die Verlagerung der Stellplatzanlagen in Tiefgaragen. Geplant ist eine Bebauung in Form von vier offenen Hofstrukturen mit drei- bis fünfgeschossigen Gebäuden. Ein Quartiersplatz und eine Promenade für Fußgänger und Radfahrer sollen im Herzen des Plangebiets entstehen, die Freiräume werden revitalisiert und größtenteils die bestehenden Bäume erhalten bleiben. Das Konzept sieht 7 Bauabschnitte vor, um die sukzessive Umsiedlung der ansässigen Bewohnerschaft zu gewährleisten.
Der Bebauungsplan wird das bereits 2019 von der ISR erstellte städtebauliche Konzept in Planungsrecht umsetzen.

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