Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 151M „Danziger Straße“

MONHEIM AM RHEIN Am 16.11.2020 wurde einstimmig der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB durch den Rat der Stadt gefasst.

Der Baublock zwischen Bleer Straße, Königsberger Straße, Brückenschleeweg und Zaunswinkelstraße im Monheimer Süden bietet aufgrund großer Grundstückszuschnitte ideale Bedingungen für eine Nachverdichtung sowie für die Anpassung kleinteiliger Baustrukturen aus den Nachkriegsjahren an heutige städtebauliche Maßstäbe.

Um ein lebensstil- und generationenübergreifendes Wohnungsangebot zu schaffen, soll in dem überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser geprägten Gebiet sowohl eine weitere bis zu zweigeschossige Ein- als auch darüber hinaus eine bis zu dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung – im zentralen Bereich des Plangebiets – realisiert werden. Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Möglichkeit geschaffen, die Bestandsgebäude gebietsverträglich zu erweitern und aufzustocken, um zusätzliche Wohneinheiten zu schaffen bzw. die Wohnfläche zu vergrößern.

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