Satzungsbeschluss in Castrop-Rauxel

CASTROP-RAUXEL Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat am 11.12.2025 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 263 Süd „Behringhauser Gärten“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die ehemals gewerblich genutzte Fläche einer höherwertigen und städtebaulich sinnvollen Wohnnutzung zuzuführen. Aufgrund der Entwicklung als Wohnbaufläche wird die Fläche sowie die umliegenden Wohnquartiere städtebaulich aufgewertet und der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Castrop-Rauxel entgegen gekommen.
Es ist eine Neugestaltung in einer aufgelockerten Struktur aus einer Mischung von überwiegend Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau mit integrierter Kita vorgesehen. Insgesamt sollen ca. 57 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern und 30 Wohneinheiten bzw. optional 22 Wohneinheiten und eine viergruppige Kita in einem viergeschossigen Gebäude entstehen. Im Eingangsbereich des Plangebiets, an der Bladenhorster Straße, sollen die bestehenden Gebäude erhalten werden. Die aktuelle Zwischennutzung als Abstellplatz für Wohnwagen und Wohnmobile wird in Zukunft entfallen.

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