KÖLN Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 63482/02 „Rochusstraße in Köln-Ossendorf“ zur Satzung beschlossen.
Das rund 4.200m² große Plangebiet im „Hinterland“ der Rochusstraße wurde früher als Tennisplatz und im nördlichen Teil gewerblich genutzt. Aktuell unterliegt der Bereich keiner Nutzung und stellt sich als brachliegende Fläche mit überwiegendem Vegetationsbestand aus Stangenholz und Gebüschen dar. Südlich und westlich des Plangebietes liegen der Rochuspark, nördlich ein Discounter und westlich eine Sportanlage.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes im sogenannten Vollverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von 12 Einfamilienhäusern in Form von zwei Reihenhauszeilen vorbereitet. Die Planung berücksichtigt eine behutsame Nachverdichtung zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums und trägt somit dem Innenentwicklungsgebot des Baugesetzbuches Rechnung. Dabei wurden die umliegenden Restriktionen in Bezug auf den Sport- und Gewerbelärm sowie die sonstigen umweltbezogenen Einflüsse auf das Plangebiet und die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung auf das Umfeld im Rahmen einer Umweltprüfung gewürdigt. Neben der XPlan-konformen Erarbeitung des Bebauungsplanes, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, der Mitwirkung von Beschlussvorlagen und der Verfahrenskoordination hat ISR den landschaftspflegerischen Fachbeitrag zur Ermittlung der naturschutzfachlichen Eingriffe und der resultierenden Ausgleichsmaßnahmen beigesteuert.