KÖLN Der Rat der Stadt Köln hat am 03.07.2025 den Satzungsbeschluss gefasst für den Bebauungsplan 75501/02 Möhl-Areal in Köln Dellbrück.
Der Bebauungsplan setzt vier urbane Gebiete fest, in denen eine gemischte Nutzungsstruktur entstehen soll. Der Schwerpunkt soll hier auf Wohnen und sozialen Einrichtungen liegen. Außerdem soll eine Quartiersgarage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs umgesetzt werden. Desweiteren setzt der Bebauungsplan entlang der Bergisch Gladbacher Straße ein Sondergebiet fest, in dem voraussichtlich ein Supermarkt im Erdgeschoss und Wohnen sowie Büronutzungen in den Obergeschossen entstehen soll. Im Innenbereich des Plangebietes setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche fest. Für einen Teil dieser öffentlichen Grünfläche wurde ein Spielplatz als Zweckbestimmung festgesetzt.
Somit sichert der Bebauungsplan den Verbleib der vorhandenen Einrichtungen Zirkusfabrik und Rewe Markt im Plangebiet und ermöglicht zusätzlich die Ansiedlung von dringend benötigtem Wohnraum. Insgesamt entsteht eine urbane Neustrukturierung von Flächen, die bislang größtenteils als oberirdische Stellplatzflächen genutzt wurden.