Satzungsbeschluss Mönchengladbach

MÖNCHENGLADBACH Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 01.10.2025 den Satzungsbeschluss gefasst für den Bebauungsplan Nr. 807/S „Bachstraße / Botzkuhlenweg“ im Stadtbezirk Süd – Schrievers.

Der Bebauungsplan ermöglicht eine überwiegend wohnbauliche Nutzung von bislang durch die Textilindustrie genutzten Flächen.
Im Süden des Plangebietes wird das denkmalgeschützte ehemalige Verwaltungsgebäude integriert in die neue Bebauungssstruktur.
Nördlich davon soll ein verdichtetes Wohnquartier entstehen, dessen ruhender Verkehr fast vollständig in einer Tiefgarage unterhalb der Bebauung untergebracht wird. Die Tiefgarage wird von der Bachstraße im Süden erschlossen.
In dem nördlichen Teil des Bebauungsplanes werden überwiegend Doppel-, Reihenhäuser und Einzelhäuser in aufgelockerter Bauweise im Übergang zum Bestand ermöglicht.

Im westlichen Teil des Geltungsbereiches wird die bestehende öffentliche Grünfläche gesichert. Hier werden zudem notwendige Maßnahmen zur Regenrückhaltung ermöglicht.

Nach oben scrollen