Mit der 6. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, wurde die Umwandlung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung – GIB vorgenommen.
Anlass für die Regionalplanänderung ist die Absicht der Stadt Meckenheim, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortverlagerung bzw. die Erweiterung eines Industrieunternehmens aus dem angrenzenden „Industriepark Kottenforst“ zu schaffen. Für das Unternehmen aus dem „Industriepark Kottenforst“ sind die Kapazitätsgrenzen am jetzigen Standort bereits erreicht. Um die Firma langfristig am Standort sichern zu können, bedarf es dringend räumlicher Entwicklungspotenziale in unmittelbarer Nähe zum heutigen Standort. Da im „Industriepark Kottenforst“ keine geeignete Fläche der betrieblich notwendigen Größenordnung von 12 ha zur Verfügung steht, ist die Ergänzung des südlich angrenzenden „Unternehmerpark Kottenforst I“ um die in Rede stehenden Industrieflächen erforderlich. Für den Planbereich liegt eine konkrete Ansiedlungsanfrage des Unternehmens vor. Bei der vorgesehenen Nutzung handelt es sich um ein Werk zur Fleischverarbeitung. Daher ist aus Gründen des Immissionsschutzes die Festsetzung eines Industriegebietes im Bebauungsplan zwingend notwendig.