Feststellungsbeschluss 76. FNP-Änderung „Energie Campus Shell“

WESSELING In seiner Sitzung am 02.07.2024 hat der Rat der Stadt Wesseling den Feststellungsbeschluss zur 76. Flächennutzungsplanänderung „Energie Campus Shell“ gefasst. Ziel der Änderung war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des „Energie Campus“ am Standort Wesseling zu schaffen, der unmittelbar südlich des Shell Energy and Chemicals Park Rheinland entstehen soll und einen zentralen Baustein bei der Transformation des Standortes zum Netto-Null-Emissionsunternehmen bildet.
Im Bereich des „Energie Campus“ sollen künftig Büros und Forschungseinrichtungen sowie Serviceflächen und Bereiche für Lagerhaltung entstehen. Nach Süden sollen die bestehenden Produktionsanlagen durch neue Freiraumstrukturen abgeschirmt und das gesamte Werksumfeld nachhaltig aufgewertet werden.
Der geplante „Energie Campus“ soll auf einer Fläche von rund 70 ha entwickelt werden, die im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling bereits überwiegend als gewerbliche Bauflächen gesichert sind. Die 76. Flächennutzungsplanänderung umfasst davon 3 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von rund 18 ha, für die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption eine Änderung der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich war.
Ergänzend zur Flächennutzungsplanänderung wird in einem weiteren Verfahren ein Bebauungsplan erarbeitet, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung schaffen soll.

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