Satzungsbeschluss in Frechen

Frechen Der Rat der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 den Bebauungsplan 3.10 HA „Ammerstraße / Im Kappesfeld“ zur Satzung beschlossen.

Das rund 7,8 ha große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Frechener Stadtgebietes im Stadtteil Habbelrath, stellt sich im heutigen Bestand überwiegend als Akcerfläche dar und ist weitestgehend unbebaut. Im Süden ist ein kleiner Teil durch Einfamilienhäuser bebaut. Nach Westen grenzt das Plangebiet an die Waldfläche des rekultivierten Tagebaus an.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes im sogenannten Vollverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern vorbereitet. Die Planung berücksichtigt eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Dabei wurden die umliegenden Restriktionen in Bezug auf den Verkehrs- und Freizeitlärm sowie die sonstigen umweltbezogenen Einflüsse auf das Plangebiet und die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung auf das Umfeld im Rahmen einer Umweltprüfung gewürdigt. Neben der Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und der XPlan-konformen Erarbeitung des Bebauungsplanes, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, der Mitwirkung von Beschlussvorlagen und der Koordination von Fachgutachten hat ISR den landschaftspflegerischen Fachbeitrag zur Ermittlung der naturschutzfachlichen Eingriffe und der resultierenden Ausgleichsmaßnahmen beigesteuert.

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