RHEURDT Der Rat der Gemeinde Rheurdt hat in seiner Sitzung am 30.09.2024 den Offenlagebeschluss der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Burgweg- gefasst.
Auf dem Grundstück Burgweg 8a in Rheurdt wird die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt. Das bereits bestehende Einfamilienhaus soll durch ein neues Gebäude an etwa gleicher Stelle überplant werden. Da sowohl dieses Grundstück als auch die unmittelbar anschließenden Grundstücke mit den Wohnhäusern Nr. 10, 12 und 14 nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden können wird die planungsrechtliche Zulässigkeit derzeit nach § 35 BauGB beurteilt. Demzufolge wurden das Haus Burgweg 8a und die benachbarten Wohnhäuser Nr. 10, 12 und 14 nach § 35 BauGB errichtet. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben auf dem Grundstück Burgweg 8a zu schaffen und die Grundstücke mit den Wohnhäusern Nr. 10, 12 und 14 planungsrechtlich zu sichern, beabsichtigt die Gemeinde Rheurdt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung) aufzustellen. Die einzubeziehenden Außenbereichsflächen grenzen an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an und stellen eine vertretbare sowie maßvolle Erweiterung des Innenbereiches dar.