Wülfrath Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung der Stadt Wülfrath hat am 10.09.2024 den Offenlagebeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet nördlich der Sporthalle Zur Fliethe/Fortunastraße“ und den Bebauungsplan Nr. 2.28 „Gewerbegebiet nördlich der Sporthalle Zur Fliethe/Fortunastraße“ einstimmig gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss der von ISR parallel begleiteten Bauleitplanverfahren, wurde bereits am 07.03.2023 gefasst, der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung folgte am 21.02.2024. Anschließend fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vom 04.03. – 09.04.2024 statt.
Das 3.500 m² große Plangebiet liegt am westlichen Rand der Gemeinde Wülfrath unmittelbar westlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Zur Fliethe“. Das Plangebiet wird weiterhin begrenzt von Friedhofsflächen im Norden, Flüchtlingsunterkünften im Westen sowie der Sporthalle zur Fliethe und ihren Stellplatzflächen im Süden. Auf dem Plangebiet ist eine Baufläche für einen stahlverarbeitenden Betrieb mit Betriebsleiterwohnung und Stellplatzflächen im Nordosten sowie Grünflächen im Südwesten geplant. Die Erschließung erfolgt von der Wendeschleife der Fortunastraße aus über die nördliche Grenze des Plangebiets.
Die Offenlage der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet nördlich der Sporthalle Zur Fliethe/Fortunastraße“ und den Bebauungsplan Nr. 2.28 „Gewerbegebiet nördlich der Sporthalle Zur Fliethe/Fortunastraße“ wurde bereits bekannt gemacht und wird vom 24.09. ‑ 03. 11. 2024 stattfinden.