Beschluss „Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“, Leverkusen

LEVERKUSEN In der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen vom 26.09.2022 wurde der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V33/I „Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“ gefasst.

Der Planbereich liegt im Nordwesten der Stadt Leverkusen. Die Vorhabenträgerin Deutsche Reihenhaus AG beabsichtigt die bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche zu entwickeln. Ziel der Planung ist die Entwicklung von drei Gebäudekörpern in zweigeschossiger Reihenhausbauweise mit je neun Wohneinheiten. Die insgesamt 27 Wohneinheiten werden über eine private Stichstraße erschlossen. Um Begegnungsräume für die Nachbarschaft zu schaffen, werden kleinere Platzsituationen im Vorbereich der Gebäudekörper sowie eine Spielplatzfläche im nördlichen Teil des Plangebiets vorgesehen.

Stadt:
Leverkusen

Auftraggeberin:
Deutsche Reihenhaus AG

Flächengröße:
ca. 1,14 ha

Entwicklungsziel:
Wohngebiet mit 27 Wohneinheiten ergänzt um zwei begrünten Maßnahmenflächen

Leistungen:
vorhabenbezogener Bebauungsplan, Umweltbericht, Verfahrenskoordination

Nach oben scrollen