Auf einem Grundstück am Waldsee wurden durch den Grundstücksbesitzer verschiedene Umbaumaßnahmen am Gebäude sowie im Uferbereich des Sees durchgeführt. Diese Eingriffe stellen sich als ausgleichspflichtig im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar. ISR erstellte für das Vorhaben eine Eingriffsbilanzierung. Diese fasst die Eingriffe in Natur und Landschaft zusammen und beschreibt die grünordnerischen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden eine Biotop-Bestandsaufnahme sowie eine Auswertung von historischen Luftbildern durchgeführt.
Durch die Planung von Ausgleichsmaßnahmen, wie beispielsweise die Pflanzung von Einzelbäume und Gehölzstreifen sowie die Herstellung von Blühstreifen, werden die verursachten Eingriffe auf dem Grundstück selber ausgeglichen. Neben der positiven Wirkung auf Tiere und Pflanzen wird durch diese Maßnahmen auch das Landschaftsbild bzw. die Einsehbarkeit des Grundstücks positiv verändert.