Satzungsbeschluss – „Vennhof“ Gemeinde Roetgen

Roetgen: Der Rat der Gemeinde Roetgen hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Roetgen und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 „Vennhof“ gefasst. Ziel der Planung ist die Qualifizierung und Weiterentwicklung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses Vennhof an der Bundesstraße B258. Durch die Ergänzung von Flächen für Gewerbe, Dienstleistung, Gastronomie, Wohnen sowie untergeordnet ergänzender Handel soll der Standort gestärkt und Synergien mit der Bestandsnutzung entwickelt werden. Im Rahmen der Planung soll somit neben einer planungsrechtlichen Sicherung des Bestands des Bestandsgebäudes und kleineren Anpassungsmöglichkeiten am Bestandsgebäude auch eine weitere mischgebietstypische Nutzung der an den Bestand angrenzenden Flächen vorbereitet werden.

Dabei sind neben Wohnen gewerbliche Flächen im Bereich Dienstleistungen, Praxen, Gastronomie etc. denkbar und städtebaulich wünschenswert. Ergänzungen im Bereich des Einzelhandels sollen lediglich im direkten Anschluss an das Bestandsgebäude zugelassen werden, sodass hier keine Konkurrenz zum Zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde geschaffen wird. Der Bebauungsplan setzt für die gemischt genutzte Bebauung ein Mischgebiet sowie private Grünflächen fest. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur, einer bedarfsgerechten Nahversorgung und einer lebenswerten Umwelt darstellen.

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