Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ in Meckenheim beauftragte die Stadt Meckenheim ISR u. a. mit der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Das Plangebiet umfasst überwiegend Acker- und Brachflächen in rund 350 m Entfernung zum FFH-Gebiet „Waldreservat Kottenforst“ sowie zum Vogelschutzgebiet „Kottenforst-Waldville“. Um zu überprüfen, ob das geplante Industriegebiet mit den Schutzzielen der Natura2000-Gebiete vereinbar ist, wurde durch ISR eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung mit einer Stickstoff-Ausbreitungsrechnung durchgeführt.
Quelle Abbildung: FFH-Verträglichkeitsprüfungen in NRW (Land NRW 2018)