Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung zur gewerblichen Entwicklung des Plangebietes geschaffen und somit eine Grundlage zur Standortsicherung und -fortentwicklung der Hülser Unternehmen im Stadtbezirk erzielt. Die Ansiedlung von Gewerbe im Plangebiet berücksichtigt die bereits im unmittelbaren Umfeld vorhandenen gewerblichen Strukturen und bietet ansässigen Betrieben Expansionsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Ziel ist es, eine Verlagerung von in Hüls ansässigen expansionswillingen Betrieben in andere Stadtgebiete oder Städte zu vermeiden. Alternative Standorte stehen im Stadtteil Hüls nicht zur Verfügung. Darüber hinaus bietet das Plangebiet das Potenzial ergänzende, gewerbliche Ansiedlungen zu realisieren. Durch die Konzentration von Gewerbebetrieben im Plangebiet können Konflikte aus Immissionsschutzgründen an anderer Stelle in der Ortslage vermieden werden. Durch einzelne Standortverlagerungen ins Plangebiet können Flächenpotentiale nahe dem Kern des Stadtteils wohnbaulich genutzt werden. Der Erhalt, die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Stadtteil Hüls ist vorrangiges Ziel dieses Bauleitplanverfahrens.