Vorhabenbezogener Bebauungsplan Theodorstraße

Der gesamtstädtische Rahmenplan Einzelhandel definiert den Bereich des Plangebietes als Teil des Fachmarktstandortes Nord. Hier können gemäß Rahmenplan großflächige Einzelhandelsbetriebe – nach Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes – mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten angesiedelt werden, darunter u.a. auch Möbelfachmärkte. Die Stadt Düsseldorf verfolgt mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/016 – Theodorstraße / A52 – das Ziel, die Umsetzung eines Möbelmarktes und eines Möbelfachmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von in Summe 59.000 m² planungsrechtlich vorzubereiten. Über den Vorhaben- und Erschließungsplan wird die Umsetzung der Anforderungen an die städtebauliche Qualität gewährleistet.

Mit der Planung bietet sich die Chance, den Standort einer dem Umfeld und den Zielen des Rahmenplans Einzelhandel entsprechenden Nutzung zuzuführen und so insgesamt eine Stärkung des Gewerbe- und Fachmarktstandortes Theodorstraße zu erreichen.

Stadt
Stadt Düsseldorf
Auftraggeber
Krieger Handel SE
Flächengröße
12,7 ha
Entwicklungsziel
Möbelmarkt / Möbelfachmarkt
Leistungen
Flächennutzungsplanänderung, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verfahrenskoordination

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